

Erstkontakt
Zunächst nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Wir vereinbaren dann einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
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Erstgespräch
Das Erstgespräch bietet Ihnen die Möglichkeit Ihr Anliegen zu schildern, sodass ich Ihre individuelle Problemstellung verstehen und daraus geeignete Behandlungsoptionen ableiten und mit Ihnen besprechen kann. Außerdem bietet es uns die Möglichkeit uns gegenseitig kennenzulernen.
Probatorik
Wird eine Psychotherapie in Erwägung gezogen, folgen für gewöhnlich vier weitere Sitzungen (sog. probatorische Sitzungen), in denen eine ausführliche Diagnostik und biographische Anamnese erfolgt. Ziel der Probatorik ist es, dass wir gemeinsam ein Verständnis für die Entstehung und Aufrechterhaltung Ihrer Probleme erarbeiten, um davon dann gemeinsam konkrete Behandlungsziele abzuleiten.
Antragstellung
Im Anschluss an die Probatorik wird bei Ihrer privaten Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt.
Die genaue Vorgehensweise ist von privater Krankenkasse zu privater Krankenkasse unterschiedlich und sollte im Vorfeld erfragt werden. Nutzen Sie dazu gerne die Checkliste für Privatversicherte der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung.
Ist die Therapie von der Kasse genehmigt, kann die eigentliche Behandlung beginnen.
Mehr zu den Kosten einer Psychotherapie erfahren Sie hier:
Kosten:
In einer psychotherapeutischen Privatpraxis richtet sich die Abrechnung nach der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Zum 1. Juli 2024 haben sich die Bundespsychotherapeutenkammer, die Bundesärztekammer,
die Beihilfeträger von Bund und Ländern sowie der Verband der privaten Krankenversicherung auf neue
Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten verständigt. Diese neuen
Analogleistungen werden seit diesem Datum von Psychotherapeuten abgerechnet und sind in der folgenden
Tabelle der Bundespsychotherapeutenkammer aufgeführt.
Die Kosten für eine Psychotherapie werden in der
Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen, es kann jedoch sein, dass Sie Zuzahlungen leisten
müssen. Klären Sie daher bitte vor Beginn der Therapie die Bedingungen Ihrer Krankenkasse und Ihre
Leistungsansprüche.
Therapie
Eine Psychotherapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt. Beides kann je nach individuellem Bedarf variieren, ebenso wie die Anzahl der erforderlichen Sitzungen.
Gegen Ende der Behandlung werden die Abstände zwischen den Sitzungen größer. Ich begleite Sie dann im Rahmen der Rückfallprophylaxe dabei, die erarbeiteten Strategien dauerhaft im Alltag zu integrieren und aufrechtzuerhalten.

